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Belehrung nach Infektionsschutzgesetz jetzt online möglich

Wie Termine vereinbart werden können und was beachtet werden muss

Bild vergrößern: Ein Mitarbeiter sortiert in einer Küche Spargelstangen. © Kreis Mettmann
Wer in einer Küche arbeitet, muss bestimmte Hygienevorschriften einhalten

KREIS METTMANN. Wer gewerbsmäßig direkt oder indirekt mit Lebensmitteln umgeht oder arbeitet, benötigt eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese kann ab sofort auch online durchgeführt werden.

Das Gesundheitsamt des Kreises Mettmann hat das Technologiezentrum Glehn mit der technischen und datenschutzkonformen Umsetzung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab: Unter me.gotzg.de kann ein Termin für die Online-Belehrung gebucht werden. Die Terminbuchung kostet 20 Euro. Es stehen unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Giropay, Kreditkarte, Paypal oder Überweisung per Vorkasse. Bei der Zahlungsvariante per Vorkasse muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa vier Tagen bis zur Terminbuchung gerechnet werden.

15 Minuten vor dem Termin muss die Seite www.gotzg.de aufgerufen werden. Per Whatsapp, Facetime, Signal oder Ginlo werden die Personen, die einen Termin gebucht haben, kontaktiert. Nach einer kurzen Authentifizierung per Kamera und Personalausweis werden die Zugangsdaten versendet.
Nach Akzeptanz der Datenschutzeinwilligung kann das Belehrungsvideo in deutscher Sprache und wahlweise mit Untertiteln in der gewünschten Sprache beliebig oft angesehen werden. Nach der Kenntnisnahme des Merkblattes muss ein Test bestehend aus acht Fragen beantwortet werden. Dieser kann ebenfalls wiederholt werden.
Nach der Möglichkeit, das neue Online-Verfahren zu bewerten, kann die Bescheinigung wahlweise heruntergeladen oder per E-Mail versendet werden.

Eine Gebührenbefreiung, beispielsweise für ehrenamtlich Tätige, kann mittels Gutscheincode und einer entsprechenden Bescheinigung unter der E-Mail kga-mettmann@kreis-mettmann.de beantragt werden. Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die unterschriebene Einwilligung der Erziehungsberechtigten an ifsg@tz-glehn.de zu senden. Diese kann auf der Anmeldeseite heruntergeladen werden. Belehrungen für Schulpraktika erfolgen in Absprache mit dem Gesundheitsamt und der jeweiligen Schule.

Für Rückfragen steht die E-Mail-Adresse ifsg@tz-glehn.de zur Verfügung.

Info

In bestimmten Lebensmitteln – wie Fleisch, Geflügel, Milch, Eiprodukten, Backwaren oder Eis – können sich bestimmte Krankheitserreger besonders leicht vermehren. Diese können zu Lebensmittelinfektionen oder Vergiftungen führen. In Gaststätten oder Gemeinschaftseinrichtungen kann davon eine große Anzahl von Personen betroffen sein. Vor der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit mit Lebensmittelkontakt in Küchen oder sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung ist eine Belehrung durch das Gesundheitsamt erforderlich. Auch bei indirektem Lebensmittelkontakt, z. B. bei Reinigungskräften, ist eine Belehrung erforderlich.

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