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Beratung für Prostituierte

Leichte Sprache: Sex

Für die Arbeit von Prostituierten gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Prostituierten-Schutz-Gesetz.
Das kurze Wort ist: ProstSchG.

Das Gesetz soll die Rechte von Prostituierten schützen.
Und es soll die Prostitution besser regeln.

Das Prostituierten-Schutz-Gesetz soll vor allem 3 Sachen erreichen:

  • Die Prostituierten sollen selbst bestimmen können, mit wem sie Sex haben wollen.
  • Die Prostituierten sollen nicht gegen ihren Willen Sex haben müssen.
  • Es soll keine Kriminalität entstehen:
    Zum Beispiel Menschenhandel oder Zuhälterei.

Es gibt neue Regeln für die Prostitution:

  • Prostitution ist erlaubt.
  • Aber die Prostitution muss bestimmte Regeln einhalten.
  • Es gibt Rechte und Pflichten für die Prostituierte
    und für den Betrieb von der Prostitution.
  • Prostituierte müssen jetzt Kondome benutzen beim Sex mit ihren Kunden.
  • Prostituierte müssen sich anmelden.
  • Und die Betriebe für Prostitution müssen eine Erlaubnis haben.

Der Kreis Mettmann bietet eine Beratungsstelle für Prostituierte an.
Diese heißt: Beratungsstelle des Gesundheits- und Ordnungsamtes.
Die kurze Form heißt: ProBe.

Sie wollen als Prostituierte im Kreis Mettmann arbeiten?
Sie müssen sich anmelden.
Sie brauchen ein Beratungsgespräch.
Das Beratungsgespräch ist bei der Beratungsstelle vom Kreis Mettmann.
Vereinbaren Sie hierfür einen Termin bei der Beratungsstelle ProBe:

Kreisverwaltung Mettmann
Beratungsstelle ProBe
Telefon: 0 21 04 99-16 07
E-Mail: probe@kreis-mettmann.de

Sie wollen ein Prostitutionsgewerbe betreiben?
Sie müssen eine Erlaubnis beantragen.
Vereinbaren Sie hierfür einen Termin bei der Beratungsstelle ProBe:

Kreisverwaltung Mettmann
Beratungsstelle ProBe
Telefon: 0 21 04 99-16 07
E-Mail: probe@kreis-mettmann.de

Wo erhalten Sie weitere Infos?
Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Internet-Seite in Alltags-Sprache unter Prostituiertenschutzgesetz.

Leichte Sprache: Frage

Sie haben weitere Fragen?

Rechts- und Ordnungsamt
Beratungsstelle ProBe
Telefon: 0 21 04 99-16 07
E-Mail: probe@kreis-mettmann.de

Kreisverwaltung Mettmann
Postfach
40806 Mettmann