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Bußgelder und Verwarnungen

Leichte Sprache: Geld bezahlen

Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen das Gesetz.

Es gibt Verstöße zum Beispiel im:

  • Verkehrsrecht,
  • Gewerberecht,
  • Jagdrecht,
  • Reitrecht,
  • Lebensmittelrecht,
  • Umweltrecht.

Verstöße können zum Beispiel sein:

  • Sie fahren zu schnell.
  • Sie reiten ohne Reitkennzeichen.
  • Sie verstoßen gegen das Lebensmittelrecht.
  • Sie verschmutzen die Umwelt.
  • Sie jagen oder fischen ohne Erlaubnis.

Verwarnung

Sie haben einen leichten Verstoß begangen?
Dann bekommen Sie eine Verwarnung.
Das ist zum Beispiel:

  • wenn Sie nicht angeschnallt sind
  • Sie zu schnell gefahren sind

Sie müssen dann Geld zahlen.
Das Geld heißt: Verwarnungsgeld.
Sie müssen das Geld innerhalb von einer Woche bezahlen.
Zahlen Sie nicht, erhalten Sie ein Bußgeld.

Bußgeldverfahren

Sie haben etwas Schwerwiegendes falsch gemacht?
Dann wird ein Bußgeldverfahren durchgeführt.
Zuerst hören wir uns an, was Sie dazu sagen.
Wir schreiben dann einen Bescheid.
Das Schreiben heißt: Bußgeldbescheid.
Sie haben 2 Wochen Zeit.
In dieser Zeit können Sie Einspruch machen.

Sie machen keinen Einspruch?
Dann müssen Sie das Geld innerhalb von 2 Wochen bezahlen.

Sie haben einen Einspruch gemacht?
Dann prüfen wir Ihren Einspruch.
Wir sehen uns an, ob Ihr Einspruch Recht hat.
Dann wird erneut über Ihren Bußgeldbescheid entschieden.

Fahrverbot

Sie haben ein Fahrverbot erhalten?
Das heißt: Sie dürfen kein Auto fahren.
Sie müssen dann Ihren Führerschein abgeben.

Sie möchten Ihren Führerschein persönlich zur Kreisverwaltung bringen?
Packen Sie Ihren Führerschein in einen Brief-Umschlag.
Legen Sie eine Kopie vom Bußgeldbescheid mit in den Brief-Umschlag.
Schließen Sie den Brief-Umschlag.
Schreiben Sie Ihr Aktenzeichen auf den Brief-Umschlag.
Schreiben Sie die folgende Adresse auf den Brief-Umschlag:
An
Kreis Mettmann
Bußgeldstelle
Düsseldorfer Str. 26
40822 Mettmann

Werfen Sie den Brief-Umschlag in den Fristen-Brief-Kasten.
Dieser befindet sich am Haupteingang des Kreishauses.

Wie hoch ist Ihr Verwarnungsgeld?
Wie hoch ist Ihr Bußgeld?
Wo erhalten Sie weitere Infos?

Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Internet-Seite in Alltags-Sprache unter Bußgelder & Verwarnungen.

Leichte Sprache: Frage

Sie haben weitere Fragen?

Rechts- und Ordnungsamt
Bußgeldstelle
Telefon: 0 21 04 99-15 36
E-Mail: bussgeldstelle@kreis-mettmann.de

Kreisverwaltung Mettmann
Postfach
40806 Mettmann