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Asyl

Leichte Sprache: Asyl

Sie werden in Ihrem Land politisch verfolgt?
Dann können Sie in Deutschland Asyl beantragen.
Dafür müssen Sie einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft den Antrag.
Das Bundesamt entscheidet auch:
Sie dürfen in Deutschland bleiben.
Oder Sie müssen zurück in Ihr Heimatland.

Wir helfen Ihnen bei Fragen zum Aufenthaltsrecht.
Manchmal haben Sie während und nach dem Asylverfahren bestimmte Regeln, wo Sie wohnen dürfen.
Wir beraten Sie über notwendige Anträge.

Wo erhalten Sie weitere Infos?
Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Internet-Seite in Alltags-Sprache unter Asyl.

Leichte Sprache: Frage

Sie haben weitere Fragen?

Ausländeramt
Asyl
Telefon: 0 21 04 99-0
Fax: 0 21 04 99-45 81
E-Mail: asyl@kreis-mettmann.de

Kreisverwaltung Mettmann
Postfach
40806 Mettmann