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KIM - Kommunales ‌Integrationsmanagement

Durch die Einführung des KIM ist es möglich, (Neu)- Zugewanderten, die bislang ohne Zugang zu einem Fallmanagement sind, ein passgenaues Angebot zu machen, um Ihre Integration zu erleichtern.

Beschreibung

Das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) wird durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration gefördert und ist beim Kreisintegrationszentrum angesiedelt. Ziel ist es, die inter- und intrakommunale Zusammenarbeit im Integrationsbereich zu fördern und damit Bruchstellen in der Integrationskette zwischen den relevanten Institutionen und Angeboten zu vermeiden. Gerade in den Phasen des Rechtskreiswechsels ist ein lückenloser Übergang für Neuzugewanderte wichtig.

Das „KIM“ besteht aus drei Bausteinen:

Strategischer Overhead

Als zentrale Koordinierungsstelle übernehmen wir die strategische Steuerung und die Koordinierung des Gesamtprozesses zur Etablierung des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM). Dazu gehört die Begleitung der Lenkungsgruppe und der sich entwickelnden Projektgruppen in den kreisangehörigen Städten.

Außerdem schaffen wir die organisatorischen Grundlagen der gemeinsamen Arbeit, moderieren die Prozesse, analysieren die Schnittstellen und entwickeln Kooperationsvereinbarungen zwischen den Ämtern und den zivilgesellschaftlichen Akteuren.

Auf Basis einer gemeinsamen Analyse sollen die vorhandenen Angebots- und Kooperationsstrukturen sowie Integrations- und Hilfeprozesse im Kreis Mettmann weiterentwickelt werden.

Des Weiteren sind wir als Strategischer Overhead für die fachliche Anleitung des Case Managements, das die Beratungen durchführt, zuständig. Die Erfahrungen des Case Managements tragen wir in die Lenkungsgruppe und die Begleitgremien.

Case Management

In den zehn kreisangehörigen Städten ist das Case Management vertreten. Wir als Case Manager und Managerinnen sind Beratende und haben zum Ziel, die Teilnehmenden/ (Neu)- Zugewanderten ganzheitlich, individuell und langfristig in ihrem Integrationsprozess zu begleiten.

Hierfür werden die Bedarfslagen der (Neu)-Zugewanderten erfasst, die bislang ohne Zugang zu einem Fallmanagement waren. Je nach Lebenslage bestehen für diese unterschiedliche Herausforderungen, die hintereinander, oft aber auch parallel bewältigt werden müssen, wie beispielsweise ausländerrechtliche Fragestellungen, gesellschaftliche und rechtliche Erstorientierung, Integration in Bildung und Arbeit, Wohnen oder Gesundheit. Im Rahmen einer individuellen Begleitung wird gemeinsam an der Stabilisierung der Lebenssituation und an dem Weg in die Selbstständigkeit/ Integration gearbeitet.

Die Kontaktdaten der Case-Manager und Managerinnen finden Sie in der Publikation “Ansprechpersonen“.

Förderung der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde

In dem Förderbaustein 3 des Kommunalen Integrationsmanagements stellt das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration Mittel für zusätzliche Personalstellen zur Förderung der rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen bereit. Ziel ist es, die für die Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes und des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) zuständigen kommunalen Behörden zu unterstützen und die Zusammenarbeit der Migrations- mit der Integrationsverwaltung zu fördern.

Wir setzen die Mittel zur Umsetzung der Bleiberechte für gut integrierte Ausländer nach § 25a und § 25b AufenthG und Förderung der Einbürgerungen gut integrierter Menschen, die die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, ein. Mit den zusätzlichen Personalstellen können wir Einbürgerungsverfahren weiter optimieren mit der Zielsetzung der weiteren Erhöhung der Einbürgerungszahlen für den Kreis Mettmann.

Frau Wendorff

Ausländeramt

Düsseldorfer Str. 47
40822 Mettmann

Frau Clarke

Ausländeramt

Düsseldorfer Str. 47
40822 Mettmann

Frau Laflör

Kreis Mettmann, Der Landrat
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

Düsseldorfer Straße 26
Verwaltungsgebäude 1
40822 Mettmann

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