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Förderung von Wohneigentum

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Ihnen für den Erwerb von Wohneigentum zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ein Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen.

Beschreibung


Was wird gefördert? 
  • Der Neubau von Familienheimen und Eigentumswohnungen
  • Der Ersterwerb von Familienheimen und Eigentumswohnungen
  • Der Erwerb gebrauchter Familienheime und Eigentumswohnungen
  • Der Ausbau und die Erweiterung zum Zweck der Neuschaffung von Familienheimen und Eigentumswohnungen

Es wird ein Tilgungsnachlass gewährt.

Neben der Förderung des Wohneigentums können Sie auch zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung des Eigenheims oder der Eigentumswohnung erhalten.

Voraussetzungen

Sie können Fördermittel beantragen, wenn

  • Ihr Haushalt aus mindestens einer volljährigen Person besteht und
  • das Einkommen Ihres Haushaltes eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Es sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Damit Sie wissen, auf was Sie achten müssen und welche Möglichkeiten Sie haben, sollte vor Antragstellung möglichst ein persönlicher Beratungstermin stattfinden.

Verfahrensablauf

Die Anträge sind bei uns zu stellen. Auf Anfrage senden wir Ihnen die entsprechenden Vordrucke zu. Sie können sich die Antragsunterlagen aber auch bei der NRW.BANK herunterladen.

Weiterführende Informationen

Kosten

Im Falle einer Bewilligung werden Verwaltungsgebühren erhoben.

Kontakt

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