Förderung von Wohneigentum
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Ihnen für den Erwerb von Wohneigentum zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ein Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen.
Beschreibung
- Der Neubau von Familienheimen und Eigentumswohnungen
- Der Ersterwerb von Familienheimen und Eigentumswohnungen
- Der Erwerb gebrauchter Familienheime und Eigentumswohnungen
- Der Ausbau und die Erweiterung zum Zweck der Neuschaffung von Familienheimen und Eigentumswohnungen
Es wird ein Tilgungsnachlass gewährt.
Neben der Förderung des Wohneigentums können Sie auch zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung des Eigenheims oder der Eigentumswohnung erhalten.
Voraussetzungen
Sie können Fördermittel beantragen, wenn
- Ihr Haushalt aus mindestens einer volljährigen Person besteht und
- das Einkommen Ihres Haushaltes eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Verfahrensablauf
Die Anträge sind bei uns zu stellen. Auf Anfrage senden wir Ihnen die entsprechenden Vordrucke zu. Sie können sich die Antragsunterlagen aber auch bei der NRW.BANK herunterladen.
Weiterführende Informationen
Externe Links
Kosten
Im Falle einer Bewilligung werden Verwaltungsgebühren erhoben.