Arbeitgeberinformationen
Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Ausländerin / ein Ausländer beschäftigt werden kann, finden Sie hier.
Im Kreis Mettmann leben fast 70.000 Ausländerinnen und Ausländer. Knapp 30.000 von ihnen haben die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union. Alle anderen benötigen für ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einen Aufenthaltstitel. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Ausländerin / ein Ausländer beschäftigt werden kann. Eine sehr gute Orientierung bietet eine Broschüre der Bundesagentur für Arbeit. Für konkrete Fragen steht Ihnen das Team des Ausländeramtes zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie die zuständigen Sachbearbeitenden am besten zu den nebenstehenden Telefonzeiten erreichen können.