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Zahnärztliche Untersuchungen

Die Zahnärzte und Zahnärztinnen des Kreisgesundheitsamtes führen Untersuchungen im Rahmen von Gutachten im Auftrag anderer Behörden oder Ämter durch. Dies sind insbesondere Begutachtungen nach dem Beihilferecht und für Sozialämter.

Nach Eingang des Untersuchungsauftrages bei uns erhalten Sie eine schriftliche Einladung zur Untersuchung.

Für Gutachten im Zusammenhang mit Behandlungen von Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, bei privatversicherten Personen die Zahnärztekammer Nordrhein (beide in Düsseldorf) zuständig.