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Die Entsorgernummer dient der Kennzeichnung des Entsorgungsunternehmens im Rahmen der abfallrechtlichen Nachweisführung (Entsorgungsnachweise, Sammelentsorgungsnachweise, Begleitscheine, Übernahmescheine, Notifizierungen). Sie ist daher für Sie nur dann von Nutzen, wenn in Ihre Anlage Abfälle übernommen werden sollen, deren Entsorgung nach den Vorschriften des § 50 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Nachweisverordnung oder nach EG-Vorschriften einer Überwachung unterliegt. Dies kann das Deponieren, Behandeln, Verwerten oder Lagern von Abfällen betreffen.