Inhalt

Bevor Sie die Erlaubnis beantragen, müssen Sie an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang teilnehmen.

Für die Teilnahme an einem solchen Lehrgang ist dem Lehrgangsträger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. Diese können Sie bei uns beantragen. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie sich dann zur Teilnahme am Lehrgang anmelden. Im Anschluss an den Lehrgang erhalten Sie nach erfolgreicher Prüfung ein Fachkundezeugnis.