Inhalt

Die Antragsunterlagen unterscheiden sich, je nachdem ob Sie die Erlaubnis als natürliche Person (Einzelperson oder im Namen einer Personengesellschaft wie e.K., GbR, OHG, KG) oder als eine juristischen Person (GmbH, UG, AG) beantragen.

Natürliche Personen

(Einzelperson/Personengesellschaften: e.K., GbR, OHG, KG)

  1. Führungszeugnis (Belegart 0) zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde = Empfänger
  2. Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9) zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde
  3. Bescheinigung in Steuersachen des städtischen Steueramtes/Stadtkasse
  4. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes der Veranlagung
  5. Versicherungsbestätigung bei Wohnimmobilienverwaltern (Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 Gewerbeordnung)
  6. Gesellschaftervertrag bei Personengesellschaften
Die Punkte 1-3 sind bei den Wohnsitzbehörden der letzten 5 Jahre und auch der Betriebssitze, wenn diese schon vorhanden waren, zu beantragen.                                      

Die Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein.

Juristische Person

(GmbH, UG, AG)

  1. Führungszeugnis (Belegart 0) zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde = Empfänger
    1. für jeden gesetzlichen Vertreter (z. B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglied)
  2. Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9) zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde
    1. für jeden gesetzlichen Vertreter (z. B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglied)
    2. für die juristische Person, wenn diese länger als ½ Jahr gegründet ist
  3. Bescheinigung in Steuersachen des städtischen Steueramtes/Stadtkasse
    1. für jeden gesetzlichen Vertreter (z. B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglied)
    2. für die juristische Person, wenn diese länger als ½ Jahr gegründet ist
  4. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes der Veranlagung
    1. für jeden gesetzlichen Vertreter (z. B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglied)
    2. für die juristische Person, wenn diese länger als ½ Jahr gegründet ist
  5. Versicherungsbestätigung bei Wohnimmobilienverwaltern (Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 GewO)
    1. für die juristische Person
  6. Gesellschaftervertrag bei Personengesellschaften
    1. bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z. B. GmbH/UG in Gründung) die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages; der Handelsregistereintrag muss vor Erlaubniserteilung vorliegen.

Die Punkte 1-3 sind bei den Wohnsitzbehörden der letzten 5 Jahre und auch der Betriebssitze, wenn diese schon vorhanden waren, zu beantragen.                                  

Die Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein.