Inhalt

Die Einwohnerfragestunde soll maximal 60 Minuten dauern. Sofern die Fragen auf einen bestehenden Punkt der Tagesordnung Bezug nehmen, werden sie im Rahmen des entsprechenden Tagesordnungspunktes vor Eintritt in die Beratung beantwortet.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner können bis zu zwei Anfragen in einer Fragestunde stellen, eine Zusatzfrage wird zugelassen. Die Fragen werden in der Regel mündlich durch den Landrat beantwortet. Sollte eine direkte Beantwortung nicht möglich sein, wird die Frage schriftlich beantwortet. Eine Sachdebatte findet nicht statt.