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Allgemeine Güterkraftverkehrserlaubnis

Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie Güterkraftverkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland betreiben. Sie wird Ihnen von uns erteilt, wenn Ihr Hauptbetriebssitz im Kreis Mettmann liegt. Wir prüfen regelmäßig spätestens nach zehn Jahren, ob die Voraussetzungen für die Genehmigung noch gegeben sind.

Gemeinschaftslizenz (Güterkraftverkehrserlaubnis für die Europäische Union)

Mit der Gemeinschaftslizenz dürfen Sie Güter in alle EU-Staaten befördern. Sie können damit aber auch Güterkraftverkehr nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland betreiben. Sie wird Ihnen von uns erteilt, wenn Ihr Hauptbetriebssitz im Kreis Mettmann liegt. Sie erhalten diese Erlaubnis für höchstens zehn Jahre. Anschließend müssen Sie die Lizenz neu beantragen.