Inhalt

Der Nachweis über den Erwerb der Grundqualifikation beziehungsweise der beschleunigten Grundqualifikation erfolgt durch eine vorherige Ausbildung.

Die anschließende Prüfung findet bei der IHK statt.

Danach tragen wir die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein ein, der hierfür neu ausgestellt (bestellt) werden muss. Dieser Eintrag ist kostenpflichtig und gilt für fünf Jahre. Im Fünf-Jahres-Intervall nach dem ersten Eintrag müssen Sie dann fünf Weiterbildungen durchlaufen und uns die diesbezüglichen Abschlusszeugnisse vorlegen, um die entsprechende Schlüsselzahl verlängern zu lassen.