Inhalt

Außerbetriebsetzung in den Zulassungstellen Mettmann und Langenfeld

  • Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung I
  • Kennzeichenschild(-er)
  • Anhängerverzeichnis (falls vorhanden)
  • Verwertungsnachweis (falls vorhanden)
    • Wird bei der Außerbetriebsetzung ein Verwertungsnachweis vorgelegt, müssen Sie neben der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) auch die Zulassungsbescheinigung Teil II mit vorlegen. Beide Dokumente werden im Falle einer Verwertung von der Kfz-Zulassungsstelle eingezogen.