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Für ein Ausfuhrkennzeichen muss Kraftfahrzeugsteuer für mindestens einen Monat bezahlt werden. Dafür müssen Sie bei uns eine inländische Bankverbindung oder eine Bankverbindung eines Mitgliedstaates des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA – Single Euro Payments Area) nachweisen, von der das zuständige Hauptzollamt die Steuer abbuchen kann. Ohne den Nachweis einer solchen Bankverbindung dürfen wir Ihnen ein Ausfuhrkennzeichen nicht erteilen.

Die Dauer der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens (in der Regel ein Monat) richtet sich nach der Dauer der Gültigkeit der Versicherungsbestätigung. Längerfristig teilen wir ein Ausfuhrkennzeichen nur in begründeten Ausnahmefällen zu.

Bitte beachten Sie, dass wir Ausfuhrkennzeichen nur zuteilen,

  • für verkehrssichere Fahrzeuge (also keine Unfallfahrzeuge) und
  • wenn der Antragssteller im Kreis Mettmann wohnt oder
  • das Fahrzeug im Kreis Mettmann erworben wurde und der Antragssteller keinen Wohnsitz in Deutschland hat. (In diesen Fällen muss zusätzlich ein Empfangsbevollmächtigter mit Wohnsitz im Kreis Mettmann bestellt werden. Ein passendes Formular finden Sie unter "Formulare zum Download")