Inhalt

Erforderliche Unterlagen zur Weiterleitung an die NRW.BANK:

  1. Lageplan (gemäß §3 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) und aktuelles Grundbuchblatt
  2. Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) im Maßstab 1:100 mit eingezeichneter Nutzung/Möbelstellung (gemäß §4 BauPrüfVO)
  3. Bau- und Betriebsbeschreibung (gemäß §5 BauPrüfVO)
  4. Berechnung des Brutto-Rauminhalts aller Gebäude nach DIN 277 (gemäß §6 BauPrüfVO)
  5. Berechnung der Wohnflächen (gemäß der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV) und gewerblichen Nutzflächen (DIN 277)
  6. Kostenberechnung nach DIN 276 mit Unterschrift der/des Bauvorlageberechtigten oder der Entwurfsverfasserin beziehungsweise des Entwurfsverfassers (zu §6 BauPrüfVO)
  7. Wärmeschutznachweis nach §68 BauO NRW, gegebenenfalls Nachweis eines höherwertigen Effizienzstandards durch Energieeffizienz-Expert_innen
  8. Bei Aufteilung nach Wohneigentumsgesetz (WEG): Teilungserklärung beziehungsweise Entwurf, Teilungsplan
  9. Bei Erbbaurechten: vollständiger Erbbaurechtsvertrag
  10. Bei Wohnraum für Menschen mit Behinderungen: Projektbeschreibung beziehungsweise Konzept der geplanten Einrichtung, Stellungnahme/Bedarfsbestätigung des LVR bzw. LWL
  11. Bei Erhalt von Bestandsgebäuden auf dem Besicherungsgrundstück: Angaben zu Erträgen, Flächen und Baujahr (aktuelle Mieterlisten usw.)
  12. Bei vorhandenen Gewerbeeinheiten: Mietverträge