Erforderliche Unterlagen zur Weiterleitung an die NRW.BANK:
- Lageplan (gemäß §3 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) und aktuelles Grundbuchblatt
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) im Maßstab 1:100 mit eingezeichneter Nutzung/Möbelstellung (gemäß §4 BauPrüfVO)
- Bau- und Betriebsbeschreibung (gemäß §5 BauPrüfVO)
- Berechnung des Brutto-Rauminhalts aller Gebäude nach DIN 277 (gemäß §6 BauPrüfVO)
- Berechnung der Wohnflächen (gemäß der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV) und gewerblichen Nutzflächen (DIN 277)
- Kostenberechnung nach DIN 276 mit Unterschrift der/des Bauvorlageberechtigten oder der Entwurfsverfasserin beziehungsweise des Entwurfsverfassers (zu §6 BauPrüfVO)
- Wärmeschutznachweis nach §68 BauO NRW, gegebenenfalls Nachweis eines höherwertigen Effizienzstandards durch Energieeffizienz-Expert_innen
- Bei Aufteilung nach Wohneigentumsgesetz (WEG): Teilungserklärung beziehungsweise Entwurf, Teilungsplan
- Bei Erbbaurechten: vollständiger Erbbaurechtsvertrag
- Bei Wohnraum für Menschen mit Behinderungen: Projektbeschreibung beziehungsweise Konzept der geplanten Einrichtung, Stellungnahme/Bedarfsbestätigung des LVR bzw. LWL
- Bei Erhalt von Bestandsgebäuden auf dem Besicherungsgrundstück: Angaben zu Erträgen, Flächen und Baujahr (aktuelle Mieterlisten usw.)
- Bei vorhandenen Gewerbeeinheiten: Mietverträge