Bevor ein Antrag von Ihnen gestellt wird, ist vorab eine Kontaktaufnahme sinnvoll, um anschließend in einem Beratungsgespräch Ihre Planungen und die möglichen Förderungen zu erörtern.
Hierzu können Sie unter "Kontakt" mit dem Kontaktformular bereits Ihre ersten Planungen an den Kreis Mettmann senden.
Die Überprüfung der Baupläne, die Beratung, die Antragsbearbeitung sowie die Förderzusage erfolgt durch die Bewilligungsbehörde des Kreises Mettmann.
Die Prüfung der Gesamtkosten nach DIN 276 und die Prüfung der Finanzierung der Gesamtkosten wird über die Bewilligungsbehörde durch die NRW.BANK durchgeführt. Mit der NRW.Bank wird auch der Darlehensvertrag geschlossen.