Was macht der Kreis Mettmann als Schulträger?
Der Kreis Mettmann hat den Bereich Bildung als eines seiner wesentlichen strategischen Ziele definiert und nimmt seine Verantwortung als Schulträger auch über die gesetzlichen Standards hinaus wahr. Auf dieser Basis wird der intensive Dialog mit den Schulen gepflegt, um im Sinne der Kinder und Jugendlichen die zukunftsgerichtete Entwicklung der Schulen zu gewährleisten.
Der Schulträger nimmt auf das Bildungsangebot und die Bildungsqualität seiner Schulen durch Schulentwicklungspläne maßgeblichen Einfluss. Zudem ist es Aufgabe des Schulträgers, die Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Arbeit der Schulen zu schaffen. Hierzu gehört beispielsweise ein Schulgebäude bereit zu stellen, die Schulräume auszustatten und die Schule mit einem Sachkostenbudget zu versehen.
Für den organisatorischen Ablauf wird Hausmeister- und Sekretariatspersonal zur Verfügung gestellt, zudem in Einzelfällen auch Schulsozialarbeiter.
Das Lehrpersonal wird hingegen nicht vom Schulträger, sondern vom Land Nordrhein-Westfalen eingesetzt.