Inhalt

Zwingende Voraussetzung ist eine Beratung im zuständigen STARTERCENTER NRW, dessen positives Votum zum Gründungsvorhaben und die Inanspruchnahme einer Begleitberatung durch ehrenamtliche Senior Coaches oder freie Beratende.

Dies soll gewährleisten, dass Kleinstgründende nicht nur finanziell, sondern rundum auf sicheren Füßen stehen. Die Laufzeit für das Mikrodarlehen beträgt sechs Jahre, wovon das erste Halbjahr tilgungsfrei ist.