Am Anfang eines jeden Genehmigungsverfahrens sollte ein Beratungsgespräch mit uns stehen. Wir stehen Ihnen im Vorfeld der Antragstellung, also bereits in der Planungsphase, bei allen Fragen zur Seite. Wir prüfen insbesondere auch, welche Immissionsschutzbehörde (Kreis Mettmann oder Bezirksregierung Düsseldorf) für Ihren Antrag die zuständige Genehmigungsbehörde ist. Die Zuständigkeiten sind in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) festgelegt.
In unserem Genehmigungsleitfaden haben wir alle wichtigen Informationen zum Genehmigungsverfahren zusammengestellt. Sie erhalten darin Informationen zu den benötigten Unterlagen, zum Ablauf, der Dauer und den Kosten des Verfahrens. Ebenfalls finden Sie dort Hinweise auf die benötigten Formulare und Formblätter, auf die Sie über »Formulare zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren« zugreifen können.