Falls Sie eine Anlage bauen oder ändern möchten, die in der Anlage 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4.BImSchV) aufgeführt ist, benötigen Sie dafür eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.