Wenn Sie uns den Betrieb einer solchen Einrichtung gemeldet haben, legen wir fest, in welchen Abständen Sie welche Untersuchungen des Badewassers vornehmen lassen müssen.
In der Regel werden die Einrichtungen einmal jährlich auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen durch die Gesundheitsaufsicht überprüft. Sie werden dann beraten, welche Vorkehrungen zum Gesundheitsschutz Ihrer Badegäste notwendig sind.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Umweltbundesamtes.