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Migrierte und andere Personen, die im Ausland einen Gesundheitsfachberuf erlernt haben und hier tätig werden möchten, müssen zunächst die Gleichwertigkeit der Ausbildung feststellen lassen. Anschließend prüft das Gesundheitsamt Ihre persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Berufserlaubnis.