Zugelassen wurden
- professionelle Kunstschaffende mit abgeschlossener Ausbildung an einer Kunstakademie, Werkkunstschule, Fachhochschule oder ähnliches
- Kunststudierende ab dem fünften Semester und
- Kunstschaffende mit Teilstudium (bei entsprechender Ausstellungserfahrung).
- Kunstschaffende mit Privatunterricht und Autodidakt_innen mussten mindestens drei Einzelausstellungen nachweisen, sofern sie nicht an einer vorhergehenden Kreiskunstausstellung teilgenommen haben.
Es durften maximal 3 Werke aus den Jahren 2022 bis 2024 eingereicht werden. Mehrteilige Werke galten als eine Arbeit. Es konnten Bilder, Fotografien, frei aufstellbare Plastiken, Installationen, Objekte, Videos (auf USB-Stick) präsentiert werden.