Nach der Anmeldung und dem Beratungsgespräch erhalten diese eine Anmeldebescheinigung mit Lichtbild. Das Informations- und Beratungsgespräch soll den in der Prostitution tätigen Personen Auskunft über die neuen gesetzlichen Bestimmungen sowie zur Absicherung im Krankheitsfall, zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten einschließlich Beratungsangeboten zur Schwangerschaft geben.
Die Anmeldebescheinigung darf nicht erteilt werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Personen von Dritten durch Ausnutzung einer Zwangslage zur Prostitution veranlasst oder die Prostituierten durch Dritte ausgebeutet werden.
Anmeldung und gesundheitliche Beratung müssen regelmäßig wiederholt werden.