Die Ausübung der Prostitution (das Anbieten einer sexuellen Dienstleistung, unter die z.B. auch Tantra-Massagen oder Escort-Leistungen fallen) bleibt grundsätzlich erlaubnisfrei – allerdings müssen sich alle überwiegend im Kreis Mettmann tätigen prostituierten Personen durch das neue Gesetz erstmalig verpflichtend beim Kreisordnungsamt anmelden und eine gesundheitliche Beratung im Kreisgesundheitsamt wahrnehmen.