Am 1. Juli 2017 ist das „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“, kurz Prostituiertenschutzgesetz, in Kraft getreten. Darin werden die Rechte und Pflichten für sich prostrituierenden Personen und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution geregelt. Zuständig für die daraus resultierenden neuen behördlichen Aufgaben im Kreis Mettmann ist die Beratungsstelle des Gesundheits- und Ordnungsamtes (ProBe) der Kreisverwaltung.