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Mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (MFA) unterliegen einer Anzeigepflicht. Neue Anlagen im Kreis Mettmann müssen Sie vor Inbetriebnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde anzeigen. Für bestehende Anlagen gilt eine Übergangsfrist.