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Lagepläne werden auch von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren (ÖbVI) erstellt, die derselben Gebührenordnung (VermWertKostO NRW) unterliegen. Die Gebührenhöhe ist vom konkreten Einzelfall abhängig. Nicht amtliche Lagepläne können zusätzlich auch von privaten Vermessungsbüros angefertigt werden und richten sich in der Abrechnung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)