Ein Lageplan wird auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters, des Grundbuchs, Angaben aus dem Bebauungsplan sowie sonstiger bau- und planungsrechtlicher Festlegungen erstellt. Zusätzlich sind örtliche Feststellungen durch eine Vermessung erforderlich.
Der Umfang der Eintragungen richtet sich nach dem Zweck des Lageplans und den Anforderungen der Baugenehmigungsbehörde.
Im Gespräch mit Ihnen ermitteln wir die notwendigen vermessungstechnischen Maßnahmen. So können unnötige Kosten vermieden werden.