Die Kosten bestimmen sich nach der VermWertKostO NRW. In die Berechnung fließen ein:
- die Grundaufwandspauschale (Tarifstelle 1.2)
- eine Gebühr, die sich an den Normalherstellungskosten 2010 orientiert (Tarifstelle 1.4), sowie
- die Mehrwertsteuer.
Bei den Normalherstellungskosten 2010 handelt es sich um durchschnittliche Herstellungskosten des Jahres 2010, die sich auf den Raum-oder Flächeninhalt einer baulichen Anlage beziehen. Diese Normalherstellungskosten werden auch zugrunde gelegt, wenn das Gebäude oder der Anbau in Eigenleistung errichtet wurde.
Gebäudeeinmessungen werden auch von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren (ÖbVI) angeboten, die ebenfalls der VermWertKostO NRW unterliegen. Gebühren entstehen nur für die Gebäudeeinmessung als solche. Die Übernahme ins Liegenschaftskataster ist gebührenfrei.