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Die oben beschriebenen Dienstleistungen werden auch von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren (ÖbVI) angeboten, die derselben Gebührenordnung (VermWertKostO NRW) unterliegen. Kostenbeispiele entnehmen Sie der Seite 2 unserer Kundeninformation zu Vermessungen.