Betriebserlaubnis zur Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen
Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h und ihre Anhänger benötigen ein eigenes Kennzeichen oder eine gültige Betriebserlaubnis, wenn sie bei Brauchtumsveranstaltungen (zum Beispiel Karnevalsumzügen) eingesetzt werden sollen.
Beschreibung
Bei vielen älteren (nur noch für Brauchtumsveranstaltungen eingesetzten) Fahrzeugen und Anhängern ist der Nachweis über die ursprüngliche Betriebserlaubnis nicht mehr vorhanden. Hier kann nur noch eine beschränkte Betriebserlaubnis für den Einsatz im Brauchtum erteilt werden.
Sie haben ein nicht zugelassenes Fahrzeug, das im Rahmen einer Brauchtumsveranstaltung (z. B. Karnevalsumzug) eingesetzt werden soll und haben für dieses Fahrzeug keine Betriebserlaubnis mehr?
Für einen dauerhaft umgebauten Anhänger ist die gegebenenfalls in der Vergangenheit ausgestellte Betriebserlaubnis als zum Beispiel landwirtschaftlicher Anhänger nicht mehr gültig. Eine Ersatzausstellung durch den Hersteller des Anhängers ist ebenfalls nicht möglich. In solchen Fällen ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Die hierfür notwendige Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von uns.
Nach Erstellung dieses Gutachtens können wir Ihnen die notwendige beschränkte Betriebserlaubnis für Brauchtumsfahrten erteilen. Diese Betriebserlaubnis ist auf die zur Teilnahme an Brauchtumsfahrten notwendigen Fahrten beschränkt.
Verfahrensablauf
Für die Beantragung einer Betriebserlaubnis stellen Sie bitte zunächst bei uns einen Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Damit können wir überprüfen, ob für Ihr Kraftfahrzeug (oder Anhänger) noch Informationen im zentralen Fahrzeugregister vorliegen und ob Sie gegebenenfalls eine Zweitschrift der ursprünglich ausgestellten Betriebserlaubnis beim Hersteller des Fahrzeuges beantragen können.
Sollte der Hersteller nicht mehr exsitieren oder das Fahrzeug dauerhaft technisch verändert worden sein, benötigen Sie eine Einzelbetriebserlaubnis.
Für die Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis ist immer das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen notwendig. Der Sachverständige entscheidet im Rahmen der technischen Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer (beschränkten) Betriebserlaubnis vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass die Kfz-Zulassungsstelle ohne Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen keine Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug ausstellen kann.
Erforderliche Unterlagen
Bitte legen Sie zur Antragsstellung die folgenden Unterlagen vor:
- Personalausweis oder Reisepass der verantwortlichen Personen
- Eigentumsnachweis (z. B. Kaufvertrag, Besitzerklärung, Herkunftsnachweis etc.)
- Fahrzeugdaten (Hersteller, Informationen vom Typenschild etc.)
- vorhandene Fahrzeugdokumente
- letztes Brauchtumsgutachten
- Fotos des Fahrzeuges in seinem aktuellen Zustand
Kosten
Erteilung einer beschränkten Betriebserlaubnis
ab 39,50 €
Termin vereinbaren | Öffnungszeiten
Formulare zum Download
- (PDF, 149 kB)