Eine Liste des Positivnetzes (der ohne eine Genehmigung für Gefahrguttransporte benutzbaren Straße) und eine Auflistung der ohne Genehmigung transportierbaren Stoffe können Sie der Anlage unserer Allgemeinverfügung entnehmen.
Wenn Sie Straßen benutzen wollen, die dort nicht aufgeführt sind, oder andere als die dort genannten Stoffe transportieren wollen, benötigen Sie eine so genannte "Einzelfahrwegbestimmung", die Sie bei uns beantragen können.