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Stabsstelle Bauliche Schulentwicklungsplanung

Der Kreis Mettmann ist als Schulträger verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Die bauliche Planung und Unterhaltung angepasst an die Schularten, Schulformen und Schulgrößen ist Aufgabe der Stabsstelle der Baulichen Schulentwicklungsplanung.