Amt für Hoch- und Tiefbau
Diesem Amt obliegt nicht nur die Zuständigkeit für die Planung, den Bau und die Unterhaltung von rund 90 Streckenkilometern Kreisstraßen. Es übernimmt auch die „Bauherrenvertretung“ des Kreises Mettmann für dessen Liegenschaften und deren Bewirtschaftung.
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Frau Andrea Hoffmann
Kreis Mettmann, Der Landrat
Amt für Hoch- und Tiefbau
Amtsleitung
Düsseldorfer Straße 47
Verwaltungsgebäude 4
40822 Mettmann
- Telefon: 02104 99-2702 (Vorzimmer)
- E-Mail: Amt-23@kreis-mettmann.de
- Kontaktformular (verschlüsselt)