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Amt für Hoch- und Tiefbau

Diesem Amt obliegt nicht nur die Zuständigkeit für die Planung, den Bau und die Unterhaltung von rund 90 Streckenkilometern Kreisstraßen. Es übernimmt auch die „Bauherrenvertretung“ des Kreises Mettmann für dessen Liegenschaften und deren Bewirtschaftung.