Wahlvorschläge für die Kreistags- und Landratswahl einreichen
Frist endet am 7. Juli
KREIS METTMANN. Bei den Kommunalwahlen am 14. September werden auch der Kreistag und ein Landrat oder eine Landrätin neu gewählt.
Für die Kreistagswahl ist der Kreis Mettmann in 28 Wahlbezirke eingeteilt. Für diese Wahlbezirke können bis zum 7. Juli, 18.00 Uhr, Wahlvorschläge beim Kreiswahlleiter in Mettmann eingereicht werden. Die gleiche Frist gilt für die Einreichung von Wahlvorschlägen für das Amt des Landrates bzw. der Landrätin. Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet nach Ablauf der Frist der Kreiswahlausschuss.
Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen amtlichen Vordrucke sind beim Kreis Mettmann, Kreiswahlleiter, Zimmer 1.158 und 1.111, Düsseldorfer Straße 26, 40822 Mettmann erhältlich. Sie können auch per E-Mail unter wahlamt@kreis-mettmann.de angefordert werden.
Welche Voraussetzungen die Wahlvorschläge erfüllen müssen und wie die Wahlbezirkseinteilung im Kreis aussieht, lässt sich auf der Homepage des Kreises nachlesen: www.kreis-mettmann.de/Kreis-Politik/Wahlen/
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