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Kreisverwaltung Rosenmontag geschlossen

Weiberfastnacht eingeschränkter Dienstbetrieb

Bild vergrößern: Karneval eingeschränkter Dienstbetrieb © Kreis Mettmann
Karneval eingeschränkter Dienstbetrieb

KREIS METTMANN. Weiberfastnacht, 27. Februar, sind das Straßenverkehrsamt in Mettmann und die Zulassungsstelle in Langenfeld nur bis 11 Uhr geöffnet.
Auch in allen anderen Bereichen der Kreisverwaltung steht es ab 11 Uhr den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern frei, Freizeitausgleich für geleistete Überstunden in Anspruch zu nehmen. Da erfahrungsgemäß nicht alle Beschäftigten von diesem Angebot Gebrauch machen, werden zumindest Teile der Verwaltung ihr Serviceangebot – wenn auch eingeschränkt – aufrechterhalten können. Allerdings wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor dem 27. Februar zu vergewissern, ob die benötigte Ansprechperson auch verfügbar sein wird und einen Termin zu vereinbaren. Viele Anliegen, insbesondere im Straßenverkehrsamt, können auch online erledigt werden: www.kreis-mettmann.de
Rosenmontag, 3. März, bleiben alle Dienststellen der Kreisverwaltung geschlossen. Auch diesen freien Tag erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht "geschenkt", sondern sie arbeiten ihn durch Überstunden heraus oder nehmen Urlaub.

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