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Für die Beantragung einer Betriebserlaubnis stellen Sie bitte zunächst bei uns einen Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Damit können wir überprüfen, ob für Ihr Kraftfahrzeug (oder Anhänger) noch Informationen im zentralen Fahrzeugregister vorliegen und ob Sie gegebenenfalls eine Zweitschrift der ursprünglich ausgestellten Betriebserlaubnis beim Hersteller des Fahrzeuges beantragen können.

Sollte der Hersteller nicht mehr exsitieren oder das Fahrzeug dauerhaft technisch verändert worden sein, benötigen Sie eine Einzelbetriebserlaubnis.

Für die Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis ist immer das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen notwendig. Der Sachverständige entscheidet im Rahmen der technischen Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer (beschränkten) Betriebserlaubnis vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass die Kfz-Zulassungsstelle ohne Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen keine Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug ausstellen kann.