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Bei vielen älteren (nur noch für Brauchtumsveranstaltungen eingesetzten) Fahrzeugen und Anhängern ist der Nachweis über die ursprüngliche Betriebserlaubnis nicht mehr vorhanden. Hier kann nur noch eine beschränkte Betriebserlaubnis für den Einsatz im Brauchtum erteilt werden.

Sie haben ein nicht zugelassenes Fahrzeug, das im Rahmen einer Brauchtumsveranstaltung (z. B. Karnevalsumzug) eingesetzt werden soll und haben für dieses Fahrzeug keine Betriebserlaubnis mehr?

Für einen dauerhaft umgebauten Anhänger ist die gegebenenfalls in der Vergangenheit ausgestellte Betriebserlaubnis als zum Beispiel landwirtschaftlicher Anhänger nicht mehr gültig. Eine Ersatzausstellung durch den Hersteller des Anhängers ist ebenfalls nicht möglich. In solchen Fällen ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Die hierfür notwendige Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von uns.

Nach Erstellung dieses Gutachtens können wir Ihnen die notwendige beschränkte Betriebserlaubnis für Brauchtumsfahrten erteilen. Diese Betriebserlaubnis ist auf die zur Teilnahme an Brauchtumsfahrten notwendigen Fahrten beschränkt.