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Kreis Mettmann sucht Ombudspersonen

Gemeinsam Probleme unbürokratisch lösen

Bild vergrößern: Der Kreis Mettmann sucht drei Ombudspersonen © Kreis Mettmann
Der Kreis Mettmann sucht drei Ombudspersonen.

KREIS METTMANN. Die Heimaufsicht des Kreises Mettmann richtet eine Ombudsstelle für Nutzerinnen und Nutzer von Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie deren Angehörige ein. Die Heimaufsicht kümmert sich um die Rechte älterer und pflegebedürftiger Menschen sowie Menschen mit Behinderungen, die Wohn- und Betreuungsangebote nutzen.
Die Ombudsstelle fungiert als Beschwerde- und Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsthemen können beispielsweise die Zimmerbelegung, der Verlust von Wertgegenständen und Vertragsangelegenheiten sein. Als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner agieren die Ombudspersonen unparteiisch, unabhängig und bemühen sich um unbürokratische Problemlösungen. Sie sind für Altenpflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, Tagespflegeeinrichtungen, und in den Werkstätten für behinderte Menschen tätig. Ziel ist es, bei Konflikten zwischen Einrichtungen und Pflegediensten sowie deren Nutzerinnen und Nutzern und deren Angehörigen außergerichtlich eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Für den Kreis Mettmann werden drei Ombudspersonen gesucht: eine Person für die Städte im nördlichen Kreisgebiet – Ratingen, Heiligenhaus, Velbert, eine weitere für die Städte Wülfrath, Mettmann, Erkrath, Haan sowie jemanden für die Städte im südlichen Kreisgebiet Hilden, Monheim, Langenfeld. Die Ombudspersonen arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung im Rahmen der Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 Euro pro Jahr. Die Bestellung zur Ombudsperson erfolgt für die Dauer von drei Jahren. Grundkenntnisse des Wohn- und Teilhabegesetzes und des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes werden vorausgesetzt. Berufliche Vorerfahrungen, beispielsweise im sozialen Bereich, im Gesundheitswesen, in der Sozialarbeit, in der rechtlichen Betreuung oder auch in der Verwaltung sind hilfreich und wünschenswert. Darüber hinaus sollten Bewerberinnen und Bewerber über eine gewisse Reife, Berufs- und Lebenserfahrung verfügen. Außerdem muss ein Führungszeugnis vorgelegt werden. Die Ombudsperson berichtet der Heimaufsicht jährlich.

Interessierte können sich telefonisch bei Frank Albers unter 02104 992136 oder bei Matthias Leidinger unter 02104 992107 melden oder eine E-Mail an heimaufsicht@kreis-mettmann.de schreiben. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Kreises Mettmann www.kreis-mettmann.de unter dem Suchbegriff „Ombudspersonen“.

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