Inhalt

Fischerprüfung im November

Prüfungszulassung bis 12. Oktober beantragen

Bild vergrößern: Fischerprüfung © Kreis Mettmann
Die nächste Fischerprüfung findet am 12. Oktober statt.

KREIS METTMANN. Wer im November vor dem Prüfungsausschuss des Kreises Mettmann die Fischerprüfung ablegen möchte, muss seinen Antrag auf Zulassung zu dieser Prüfung bis spätestens zum 12. Oktober bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises (Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann) einreichen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Der Antrag kann auch online auf der Seite des Kreises www.kreis-mettmann.de  unter dem Suchbegriff „Fischerprüfung“ gestellt werden.
Die Fischerprüfung gliedert sich in einen theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einen praktischen Teil. Die nächsten Termine sind am 13. und 14. November. Sollte sich zu wenige Teilnehmer anmelden, kann ein Prüfungstermin gestrichen werden. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung ist 13 Jahre. Die Prüfungsgebühr beträgt 50 Euro.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Kreises www.kreis-mettmann.de unter dem Suchbegriff Fischerprüfung. Dort stehen auch die Antragsformulare für die Zulassung zur Prüfung zum Download bereit.

Herausgeber

Logo KME_hoch_transparent
Pressestelle des Kreises Mettmann

Telefon: 02104 99-1074
Telefax: 02104 73855
E-Mail: presse@kreis-mettmann.de