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Wie hoch ist die Förderung?

Pro Haushalt ist nur eine Anlage förderfähig. Entsprechend der Leistung der Stecker-PV-Anlage soll die Förderung gestaffelt werden, dabei sollen die Förderungen pauschal ausgezahlt werden.

Anlagenleistung: 250-435 Watt: 200 €
Anlagenleistung: > 435-800 Watt: 400 €

Maximal werden 50% der Anschaffungskosten der Stecker-PV-Anlage (PV-Modul(e), Wechselrichter und Befestigungsmaterial) gefördert.

Es ist zulässig, dass die Summe der Erzeugungsleistung der Photovoltaik-Module 800 Watt übersteigt (maximal 2 kWp), allerdings ist die finale, ins Hausstromnetz eingespeiste Leistung durch Einsatz des Wechselrichters auf max. 800 Watt zu begrenzen. Die rechnerische Höchstförderung ist auf 400 € begrenzt.

Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen (Definition und vorzuweisende Nachweise werden noch bekannt gegeben) erhalten eine erhöhte Förderquote von 90% der Anschaffungskosten, müssen allerdings auch eine vorrangige Energieberatung nachweisen können. Dieses Teilförderprogramm wird voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte starten können. Informationen zum Start und Ablauf dieses Programms werden auf dieser Seite bekannt gegeben werden.