Wieviel Zeit habe ich für die Umsetzung des Vorhabens?
Innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab dem Datum des Bewilligungsbescheids (Frist zum Abruf der Förderpauschale) ist der Kreis Mettmann unaufgefordert über den Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrags zu informieren sowie alle notwendigen Angaben übermitteln bzw. zuzustimmen.
Bei verspäteter Mitteilung ist eine Auszahlung des Zuschusses nicht mehr möglich. Die Meldung erfolgt über ein digitales Formular und ist Voraussetzung für die Auszahlung der bewilligten Förderpauschale. Die Zugangsinformationen zu dem Online-Formular werden mit dem Förderbescheid bekannt gegeben.