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Unter dem Motto "Bleib fair, halte Abstand" werben der Kreis Mettmann, die Kreisverkehrswacht sowie die Kreispolizeibehörde Mettmann für mehr gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr sowie die Einhaltung des Mindestabstands beim Überholen.

Immer wieder kommt es auf den Straßen im Kreis Mettmann zu gefährlichen Situationen beim Überholen. Dabei sind die Regelungen in der 2020 novellierten Straßenverkehrsordnung klar formuliert: Innerorts müssen Autofahrer mindestens 1,50 Meter Abstand zum Radfahrer einhalten, außerorts sind es zwei Meter.

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