Inhalt

1. Direktes Losfahren

Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023  ist es möglich, direkt nach der online Zulassung mit dem Fahrzeug loszufahren. Dafür wird ein digitaler Zulassungsbescheid zum Ausdrucken bereitgestellt. Mit dem ausgedruckten Zulassungsbescheid besteht die Berechtigung bis zu 10 Tagen innerhalb Deutschlands am Straßenverkehr ohne Siegel und Fahrzeugdokumente teilzunehmen. Die Zulassungsdokumente und Siegel werden innerhalb dieser Zeit von der Kfz-Zulassungsstelle per Post übersandt. Nähere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV): Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert »i-Kfz«.

Wichtig: Die nicht gesiegelten Schilder sind vor Fahrtantritt am Fahrzeug anzubringen und der ausgedruckte vorläufige Zulassungsbescheid muss von außen sichtbar im Fahrzeug befestigt werden.

2. Zeit und Kostenersparnis bei Nutzung unseres i-Kfz Portals

Neben der Zeitersparnis und dem Vorteil des sofortigen Losfahrens, sparen Sie bei der Online-Beantragung auch erheblich an den Zulassungsgebühren. Die Gebühren für die i-Kfz Vorgänge liegen nun deutlich unter den regulären Gebührensätzen bei der Zulassung vor Ort in der Kfz-Zulassungsstelle.

Hier finden Sie eine Übersicht der neuen Gebühren.

3. Besondere Kennzeichen

Zu den Neuerungen zählt auch die Möglichkeit, besondere Kennzeichen wie E-Kennzeichen sowie Oldtimer- und Saisonkennzeichen online zu beantragen.