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Sie möchten Ihr Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen)? Die Abmeldung kann auch dann erfolgen, wenn Sie nicht Halter des Fahrzeugs sind.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug, welches im Kreis Mettmann angemeldet ist.
  • Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) mit verdecktem Sicherheitscode.    

Verfahrensablauf

Und so funktioniert es :

Sollte das Onlineverfahren für Sie nicht in Frage kommen, finden Sie weitere Informationen in der Dienstleistung Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs.