Oft kommt eine kaufende Person der Pflicht nicht nach, das erworbene Fahrzeug umzumelden oder außer Betrieb zu setzen. Dann müssen Sie als eingetragene Fahrzeughalterin oder eingetragener Fahrzeughalter die Kfz-Steuer und gegebenenfalls auch die Versicherung weiter bezahlen.
Dies können Sie nur verhindern, wenn Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf außer Betrieb setzen.
Tun Sie dies nicht, müssen Sie uns den Verkauf schriftlich anzeigen. Übersenden Sie uns hierzu eine Kopie des Kaufvertrags oder machen Sie eine Verkaufsanzeige. Diese muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Nachname des Erwerbenden
- Vollständige Anschrift des Erwerbenden
- Unterschrift des Verkaufenden
- Unterschrift des Kaufenden mit der Empfangsbestätigung zum Kfz-Brief und Kfz-Schein
Lassen Sie sich zur Bestätigung dieser Angaben ein Ausweisdokument vorlegen! Nur dann wird die Anzeige rechtswirksam.
Mit dieser Verkaufsanzeige übertragen Sie ihre Halterpflichten auf den Kaufenden. Sobald die Anzeige bei uns eingegangen ist, verfolgen wir für Sie die Außerbetriebssetzung oder Umschreibung des Fahrzeuges.
Die Verkaufsanzeige bewirkt nicht die Beendigung Ihrer Kfz-Steuerpflicht! Hierzu müssen Sie das Fahrzeug entweder außer Betrieb setzen oder Sie sind darauf angewiesen, dass der Kaufende das Fahrzeug auf seinen Namen umschreibt.
Nutzen Sie zur Erfassung Ihrer Verkaufsanzeige unser Online-Formular Verkaufsanzeige.
Falls Sie das versäumen und auch der Käufer seiner Pflicht nicht nachkommt, kann die Bußgeldstelle des Kreises Mettmann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Sie einleiten.