Bitte bringen Sie Folgendes mit:
- Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
- Aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
- Führerschein im Original
Zusätzliche Unterlagen, abhängig von der Fahrerlaubnisklasse
Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, AM B, BE, L, und T
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E
- augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung eines Arztes nach freier Wahl gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE
Diesen Antrag können Sie nur in der Führerscheinstelle in Mettmann stellen.
- Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart "O". Dieser Antrag für ein Führungszeugnis ist nur bei Ihrer Stadtverwaltung (Bürgerbüro) möglich
- Bescheinigung über die Eignung durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle gemäß Anlage 5.2 Fahrerlaubnis-Verordnung. In diesem Gutachten wird Ihre Belastbarkeit, Orientierung und Reaktionsfähigkeit überprüft (nicht älter als ein Jahr)